Moor-Prämie sichern | tgo AG – Das Palu-Förderprogramm einfach erklärt
⭐ Neu: Bundesförderung „Palu" – 1,75 Milliarden € für Moorflächen

Ihr Moor ist bares Geld wert.
Und es bleibt Ihr Land.

Der Bund zahlt Ihnen bis zu 90 % des Bodenwerts als Entschädigung, übernimmt 100 % der Planung & Umsetzung – und obendrauf gibt es +20 % Frühbucher-Bonus. Wir von der tgo AG begleiten Sie von der ersten Frage bis zur Auszahlung.

100 % geförderte Beratung
💶 bis 90 % des Bodenrichtwerts
🚜 Fläche bleibt Ihr Eigentum
+20 % Bonus für Schnellstarter

⏳ Der +20 % Frühbucher-Bonus läuft ab in:

Tage
Std
Min
Sek
In 60 Sekunden verstanden

Was ist das Palu-Programm?

Entwässerte Moorböden verlieren jedes Jahr an Substanz und Wert. Der Bund fördert deshalb die Wiedervernässung – freiwillig, großzügig entschädigt und mit Zukunftsperspektive für Ihren Betrieb.

🇩🇪

Wer steckt dahinter?

Das Bundesumweltministerium. Die Auszahlung läuft über die Landwirtschaftliche Rentenbank. Von der EU-Kommission genehmigt. Budget: 1,75 Mrd. € bis Ende 2029.

🤝

Was müssen Sie tun?

Wasserstand auf Ihrer Moorfläche dauerhaft anheben (20 Jahre). Beratung, Planung, Genehmigungen und Wasserbau werden zu 100 % bezahlt – Sie tragen keinen Eigenanteil.

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Was bekommen Sie?

Einmalig 80–90 % des Bodenrichtwerts als Entschädigung + jährlichen Ertragsausgleich bis 7 Jahre + 70–80 % Zuschuss für neue „nasse" Einkommensquellen (Paludikultur).

🎮 Probieren Sie es: Heben Sie den Wasserstand an!

Je höher der Wasserstand, desto höher Ihre Entschädigung. Ziehen Sie den Regler.

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trocken (heute) – 60 cm: keine Förderung nass (Ziel)
Ihr Weg zur Prämie

In 5 Schritten zur Auszahlung

Klicken Sie auf die Schritte – wir übernehmen davon fast alles für Sie.

tgo übernimmt

Kostenloser Flächencheck

Wir prüfen Moorboden, Bodenrichtwert und Förderfähigkeit Ihrer Flächen (ab 5 ha) – unverbindlich und für Sie kostenlos. Sie sehen sofort Ihr Potenzial in Euro.
100 % gefördert

Beratung & Konzept (Modul 1)

Professionelle Beratung zu Wiedervernässung und neuen Nutzungsformen – der Bund zahlt bis zu 30.000 € pro Beratung. Ihr Eigenanteil: 0 €.
100 % gefördert

Planung, Genehmigung & Wasserbau (Modul 2)

Hydrologisches Gutachten, wasserrechtliches Verfahren, Stauanlagen, Pegeltechnik – komplett förderfähig. Wir koordinieren Behörden, Verbände und Bau.
Ihre Prämie

Entschädigung kassieren (Modul 3)

Einmalzahlung von 80–90 % des Bodenrichtwerts an Sie als Eigentümer + jährlicher Ertragsausgleich (bis 7 Jahre) als Bewirtschafter. Ausgezahlt nach Nachweis des Wasserstands. Wer im ersten Jahr beantragt: +20 % Bonus.
70–80 % gefördert

Neue Erträge mit Paludikultur (Modul 4)

Schilf, Rohrkolben, Torfmoos oder Wasserbüffel: Maschinen, Flächenanpassung und Anlagen werden mit 70–80 % bezuschusst. Wir bauen mit Ihnen die neue Wertschöpfung auf.
💰 Der Moor-Rechner

Was ist Ihre Fläche wert?

Stellen Sie Ihre Werte ein – das Ergebnis erscheint sofort. Unverbindliche Überschlagsrechnung.

Wertausgleich für Ihr Eigentum
(einmalig, Modul 3.A)
Ertragsausgleich
(jährlich, Modul 3.B)
Ertragsausgleich über 7 Jahre
Ihr Gesamtpotenzial

Zusätzlich (nicht eingerechnet): 100 % Zuschuss für Beratung, Planung & Wasserbau sowie 70–80 % für Paludikultur-Investitionen. Verbindliche Berechnung: Kompensationsrechner der Rentenbank. Ertragsausgleich auf Basis Ihres 5-Jahres-Standarddeckungsbeitrags (90–100 %).

ehrlich · verbindlich · transparent

Warum mit der tgo AG?

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Ein Ansprechpartner für alles

Förderantrag, Gutachten, Behörden, Wasserbau, Vermarktung – wir steuern den gesamten Prozess. Sie führen Ihren Betrieb, wir den Papierkrieg.

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Wir denken weiter

Von Carbon Farming über CO₂-Zertifikate bis Paludikultur-Vermarktung: Wir machen aus Ihrer nassen Fläche ein dauerhaftes Geschäftsmodell.

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Geschwindigkeit zahlt sich aus

Der +20 %-Bonus gilt nur für Anträge im ersten Programmjahr. Wir kennen das Verfahren und bringen Ihren Antrag schnell und sauber durch.

🧠 Das Moor-Quiz

Sind Sie schon Moor-Profi?

7 Fragen, ehrliche Antworten, Punkte sammeln. Schaffen Sie den „Paludi-Pionier"?

Frage 1 von 70 Punkte
🚀 Kostenloser Flächencheck

Sichern Sie sich den +20 % Bonus

Unverbindlich anfragen – wir melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einer ersten Einschätzung Ihrer Flächen.

Ich bin einverstanden, dass die tgo AG mich zur Beantwortung meiner Anfrage kontaktiert. Hinweise: Datenschutz

Es öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit der fertigen Anfrage an info@tgo.ag – inkl. Ihres Rechner-Ergebnisses.

Lieber direkt? 📞 +49 4474 949550  ·  ✉️ info@tgo.ag  ·  🌐 www.tgo.ag

Häufige Fragen

Klartext für Landwirte

Muss ich mein Land verkaufen oder abgeben?

Nein. Die Fläche bleibt zu 100 % Ihr Eigentum. Sie verpflichten sich nur, den Wasserstand 20 Jahre lang hoch zu halten – und werden genau dafür entschädigt.

Ist die Teilnahme freiwillig?

Ja, vollständig. Es gibt keine Pflicht zur Wiedervernässung. Das Programm ist ein Angebot – wer es nutzt, profitiert; wer nicht, dem passiert nichts.

Wann bekomme ich das Geld?

Der Wertausgleich (Modul 3.A) kommt als Einmalzahlung, sobald der angehobene Wasserstand erstmals per Pegel nachgewiesen ist (spätestens 2 Jahre nach Vorhabenbeginn). Der Ertragsausgleich (3.B) wird jährlich ausgezahlt.

Was kostet mich die Beratung durch tgo?

Im Regelfall nichts: Beratungsleistungen sind zu 100 % förderfähig (bis zu 30.000 € je nach Flächengröße). Der Flächencheck vorab ist bei uns grundsätzlich kostenlos.

Kann ich die Fläche danach noch nutzen?

Ja – nass! Paludikulturen wie Schilf, Rohrkolben, Torfmoos oder Wasserbüffel-Beweidung sind ausdrücklich erwünscht und werden mit 70–80 % gefördert. Auch ein Verpachten oder die Nutzungsaufgabe sind möglich.

Welche Flächen kommen infrage?

Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Moorböden ab ca. 5 ha (Entschädigung sogar ab 50 m² je Flurstück). Ob Ihre Fläche dazugehört, klären wir im kostenlosen Flächencheck – oft hilft ein Blick in die Moorbodenkarte.

tgo AG
ehrlich · verbindlich · transparent

tgo AG – the good ones · www.tgo.ag · info@tgo.ag · +49 4474 949550

Impressum · Datenschutz

Unverbindliche Information (Stand Juni 2026). Grundlage: Förderrichtlinie „Palu" des BMUKN vom 16.04.2026, Abwicklung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank. Alle Berechnungen sind Überschlagswerte ohne Gewähr; verbindlich sind ausschließlich Förderrichtlinie, aktuelles Merkblatt und Kompensationsrechner der Rentenbank sowie der Zuwendungsbescheid. Kein Rechtsanspruch auf Förderung. Der Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozentpunkten gilt für Modul-3-Anträge innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung der Richtlinie.

+10 XP gesammelt! 🎉
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