Der Bund zahlt Ihnen bis zu 90 % des Bodenwerts als Entschädigung, übernimmt 100 % der Planung & Umsetzung – und obendrauf gibt es +20 % Frühbucher-Bonus. Wir von der tgo AG begleiten Sie von der ersten Frage bis zur Auszahlung.
⏳ Der +20 % Frühbucher-Bonus läuft ab in:
Entwässerte Moorböden verlieren jedes Jahr an Substanz und Wert. Der Bund fördert deshalb die Wiedervernässung – freiwillig, großzügig entschädigt und mit Zukunftsperspektive für Ihren Betrieb.
Das Bundesumweltministerium. Die Auszahlung läuft über die Landwirtschaftliche Rentenbank. Von der EU-Kommission genehmigt. Budget: 1,75 Mrd. € bis Ende 2029.
Wasserstand auf Ihrer Moorfläche dauerhaft anheben (20 Jahre). Beratung, Planung, Genehmigungen und Wasserbau werden zu 100 % bezahlt – Sie tragen keinen Eigenanteil.
Einmalig 80–90 % des Bodenrichtwerts als Entschädigung + jährlichen Ertragsausgleich bis 7 Jahre + 70–80 % Zuschuss für neue „nasse" Einkommensquellen (Paludikultur).
Je höher der Wasserstand, desto höher Ihre Entschädigung. Ziehen Sie den Regler.
Klicken Sie auf die Schritte – wir übernehmen davon fast alles für Sie.
Stellen Sie Ihre Werte ein – das Ergebnis erscheint sofort. Unverbindliche Überschlagsrechnung.
Zusätzlich (nicht eingerechnet): 100 % Zuschuss für Beratung, Planung & Wasserbau sowie 70–80 % für Paludikultur-Investitionen. Verbindliche Berechnung: Kompensationsrechner der Rentenbank. Ertragsausgleich auf Basis Ihres 5-Jahres-Standarddeckungsbeitrags (90–100 %).
Förderantrag, Gutachten, Behörden, Wasserbau, Vermarktung – wir steuern den gesamten Prozess. Sie führen Ihren Betrieb, wir den Papierkrieg.
Von Carbon Farming über CO₂-Zertifikate bis Paludikultur-Vermarktung: Wir machen aus Ihrer nassen Fläche ein dauerhaftes Geschäftsmodell.
Der +20 %-Bonus gilt nur für Anträge im ersten Programmjahr. Wir kennen das Verfahren und bringen Ihren Antrag schnell und sauber durch.
7 Fragen, ehrliche Antworten, Punkte sammeln. Schaffen Sie den „Paludi-Pionier"?
Unverbindlich anfragen – wir melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einer ersten Einschätzung Ihrer Flächen.
Es öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit der fertigen Anfrage an info@tgo.ag – inkl. Ihres Rechner-Ergebnisses.
Lieber direkt? 📞 +49 4474 949550 · ✉️ info@tgo.ag · 🌐 www.tgo.ag
Nein. Die Fläche bleibt zu 100 % Ihr Eigentum. Sie verpflichten sich nur, den Wasserstand 20 Jahre lang hoch zu halten – und werden genau dafür entschädigt.
Ja, vollständig. Es gibt keine Pflicht zur Wiedervernässung. Das Programm ist ein Angebot – wer es nutzt, profitiert; wer nicht, dem passiert nichts.
Der Wertausgleich (Modul 3.A) kommt als Einmalzahlung, sobald der angehobene Wasserstand erstmals per Pegel nachgewiesen ist (spätestens 2 Jahre nach Vorhabenbeginn). Der Ertragsausgleich (3.B) wird jährlich ausgezahlt.
Im Regelfall nichts: Beratungsleistungen sind zu 100 % förderfähig (bis zu 30.000 € je nach Flächengröße). Der Flächencheck vorab ist bei uns grundsätzlich kostenlos.
Ja – nass! Paludikulturen wie Schilf, Rohrkolben, Torfmoos oder Wasserbüffel-Beweidung sind ausdrücklich erwünscht und werden mit 70–80 % gefördert. Auch ein Verpachten oder die Nutzungsaufgabe sind möglich.
Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Moorböden ab ca. 5 ha (Entschädigung sogar ab 50 m² je Flurstück). Ob Ihre Fläche dazugehört, klären wir im kostenlosen Flächencheck – oft hilft ein Blick in die Moorbodenkarte.